| 1 | | RS0029273 | 16.10.2025 | OGH | RS | Der Dienstgeber ist gehalten, von seinem Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust desselben unverzüglich nach Kenntnisnahme des die Kündigung rechtfertigenden Sachverhalt durch die für den Ausspruch der Kündigung zuständigen Organe Gebrauch zu machen (vgl Arb 6721 und die dort angeführten Entscheidunge...
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| 2 | | RS0082181 | 19.09.2024 | OGH | RS | So wie Kündigungsgründe, die in der schriftlichen Kündigung nach § 32 VBG 1948 nicht enthalten sind, nicht nachträglich zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können, so können auch Entlassungsgründe, die im Entlassungsschreiben nicht enthalten sind, nicht nachträglich als Kündigungsgr...
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| 3 | | RS0031367 | 19.09.2024 | OGH | RS | Die Kündigungsgründe müssen in dem Kündigungsschreiben angeführt werden; kein nachträgliches Unterschieben von anderen Kündigungsgründen.
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| 4 | | RS0082186 | 19.06.1991 | OGH | RS | Die einmal erklärte Kündigung kann nicht - Irrtum und unverzüglichen Widerruf ausgenommen - wirksam widerrufen oder in eine Entlassung umgewandelt werden.
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| 5 | | RS0081691 | 08.10.1963 | OGH | RS | Eine generelle Genehmigung bestimmter Sonderregelungen durch das Bundeskanzleramt ersetzt nicht die Genehmigung des einzelnen Dienstvertrages und käme einer Gesetzesänderung gleich.
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