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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0031365
28.05.2015
OGH
RS
Eine fehlerhafte oder grundlose Kündigung nach dem VBG vermag das Dienstverhältnis nicht aufzulösen, sie ist vielmehr in ihren Auswirkungen so zu betrachten, als ob sie überhaupt nicht erfolgt wäre, sie ist mit einem Worte unwirksam (vgl auch 4 Ob 131/54).
2
RS0082109
08.10.1963
OGH
RS
Zulässigkeit einer Sondervereinbarung im Sinne des § 36 VBG 1948, wonach ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis vorzeitig durch Kündigung gelöst werden kann.
3
RS0081691
08.10.1963
OGH
RS
Eine generelle Genehmigung bestimmter Sonderregelungen durch das Bundeskanzleramt ersetzt nicht die Genehmigung des einzelnen Dienstvertrages und käme einer Gesetzesänderung gleich.
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