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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010908914.01.1998OGHRSWird ein Geldbetrag mittels Postanweisung übersendet, tritt Schuldbefreiung erst mit der Auszahlung ein. Hinterläßt der Zusteller entgegen den Bestimmungen der PostO beim Empfänger keine Benachrichtigung, sondern sendet er die überwiesenen Beträge mit den unrichtigen Angaben "Empfänger unbekannt" ...
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2RS001765414.01.1998OGHRSDie Geldschuld reist auf Gefahr des Schuldners. Soweit ein Geldinstitut als Machthaber der Gläubigers anzusehen ist, geht die Gefahr schon mit dem Einlangen bei diesem Geldinstitut ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kontrollgutschrift auf den Gläubiger über. Ansonsten bedarf es der Gutschrift ...
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33Ob2405/96i14.01.1998OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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