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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001641702.04.2025OGHRSDie Nichtigkeit eines Vertrages tritt nur in jenem Umfang ein, den der Zweck des Verbotsgesetzes erheischt.
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2RS001684002.04.2025OGHRSOrdnet das Gesetz nicht ausdrücklich an, dass ihm widersprechende Geschäfte nichtig sein sollen, so ist entscheidend, ob der Verbotszweck die Ungültigkeit verlangt oder ob sich die verletzte Norm mit der Verhängung anderer Rechtsfolgen, etwa mit einer Bestrafung begnügt. In der Regel sind Rechtsgesc...
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33Ob223/09d24.02.2010OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS012573124.02.2010OGHRSSelbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 Zahnärztegesetz (ZÄG) gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.
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