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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002215421.04.2023OGHRSGesellschaftsverträge sind Verträge der wirtschaftlichen Organisation. Es genügt daher nicht, dass mehrere Personen an dem Eintritt eines bestimmten Erfolges interessiert sind oder dass sie in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen. Damit eine Erwerbsgesellschaft vorliegt, müssen die Vertragspartner ...
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2RS001733825.01.2023OGHRSEine Solidarhaftung tritt auch ohne besondere Vereinbarung oder gesetzliche Anordnung immer dann ein, wenn eine solche Haftung in der Parteiabsicht oder nach der Verkehrssitte begründet ist.
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3RS001733216.09.2020OGHRSWenn mehrere Personen jemandem einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen auf Grund eines einheitlichen Vertrages erteilen, so verlangt Treu und Glauben des redlichen Geschäftsverkehres, dass sie alle zur ungeteilten Hand aus diesem Vertrage für die daraus sich ergebenden Verpflichtungen aufkommen. ...
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4RS002222214.06.2012OGHRSEine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes liegt vor, wenn eine - sei es auch nur lose - Gemeinschaftsorganisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb vereinbart ist, die jedem Partner gewisse Einwirkungsrechte oder Mitwirkungsrechte, wenigstens in den wichtigsten Angelegenheiten gewährt.
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5RS001740515.09.2009OGHRSHälfteeigentümer einer Liegenschaft, die über den gemeinsamen Hausverwalter Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten am Hause erteilen, haften für den Werklohn solidarisch.
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6RS001732907.08.2008OGHRSVerpflichten sich mehrere bei einem wenn auch nur einseitigen Handelsgeschäft gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel solidarisch. Dabei ist es gleichgültig, auf wessen Seite das Geschäft ein Handelsgeschäft ist.
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7RS002228720.02.2003OGHRSEin Gesellschaftsvertrag liegt nur dann vor, wenn eine Organisation geschaffen wird, welche ein gemeinsames Wirtschaften vorsieht und gemeinsamen Erwerb zum Zweck hat. VwGH vom 07.01.1959, Z 1891/58; Veröff: NZ 1959,141 Auch VwGH vom 17.12.1981, 16/3798f, 3795f, 3866f, 3223 - 3226/80, 81/16/0020; ...
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8RS001734829.09.1998OGHRSMiteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft haften auch für laufende Aufwendungen wie Betriebskosten des Hauses (Hier: Reparaturarbeiten und Servicearbeiten am Aufzug), die vom Hausverwalter in ihrem Namen, aber ohne ausdrücklicher Solidarverpflichtung, in Auftrag gegeben wurden, nur ...
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91Ob580/8727.04.1987OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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