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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001960914.01.2025OGHRSEine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu erwecken.
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2RS002014514.01.2025OGHRSUm Vertretungsmacht begründen zu können, muss ein "äußerer Tatbestand" die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.
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3RS001458021.03.2022OGHRS§ 864 ABGB läßt für die Vertragsperfektion unter den dort genannten Voraussetzungen auch die bloße Annahmehandlung genügen, die die Annahmeerklärung ersetzt.
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4RS001394627.11.2019OGHRSBei Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch einen Boten ist zu unterscheiden, ob der Bote für den Erklärenden (Erklärungsbote) oder für den Erklärungsempfänger (Empfangsbote) tätig wurde. Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung seiner Erklärung eines Boten, so gilt die Erklärung so, ...
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5RS001434001.12.2005OGHRSEine Vollmacht zur Aufnahme eines Darlehens kann stillschweigend erteilt werden.
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6RS001407521.11.1995OGHRSDer mit der Entgegennahme und Übermittlung von Offerten beauftragte Abschlußvermittler (Vermittlungsvertreter) ist, soweit er die Offerte dem Geschäftsherrn überbringt, insoweit wie dessen Empfangsbote anzusehen; ihm gilt das Offert als so zugekommen, wie es der Vermittler übernommen hat.
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71Ob547/8619.02.1986OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS001408719.02.1986OGHRSDer mit der Entgegennahme und Übermittlung von Offerten beauftragte Abschlußvermittler ( besser: Vermittlungsvertreter ) ist, soweit er die Offerte dem Geschäftsherrn überbringt, insoweit wie dessen Empfangsbote anzusehen; ihm gilt das Offert als so zugekommen, wie es der Vermittler übernommen hat.
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9RS006123419.02.1986OGHRSDie Bestimmung des § 55 HGB über die Handlungsvollmacht von Fernreisen gilt nur für Fernreisende mit Abschlußvollmacht, nicht für solche mit bloßer Vermittlungsvollmacht.
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10RS001401819.02.1986OGHRSDie bloße Entgegennahme von Rechnungen ersetzt nicht die Einigung über den Abschluß eines Vertrages.
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