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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004337121.02.2023OGHRSEine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS004293622.11.2022OGHRSOb ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
3RS001184028.09.2022OGHRSDie Dienstbarkeit des Wohnrechtes ist an sich ein dingliches Recht, doch kann dieses Recht als sogenannte unregelmäßige Servitut auch obligatorisch eingeräumt werden. Auch dafür gilt der höchstpersönliche Charakter insofern, als die Berechtigung längstens für die Dauer des Lebens des Berechtigten ...Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
4RS004287113.02.2018OGHRSDie Auslegung nicht allgemein gebrauchter Vertragsbestimmungen ist in aller Regel nicht für eine größere Anzahl von Rechtsstreitigkeiten bedeutsam und kann daher nur dann Gegenstand einer außerordentlichen Revision sein, wenn mit überzeugenden Argumenten dargetan wird, dass die Auslegung nicht ...Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
5RS001215220.06.2017OGHRSBei gänzlicher oder teilweiser Überlassung des Fruchtbezuges an den Eigentümer der dienenden Sache ist fraglich, ob nicht ein gänzlicher oder teilweiser Verzicht des Fruchtgenussberechtigten vorliegt.Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
6RS001630504.05.2017OGHRSEin bereits eingetragenes Fruchtgenussrecht (an der gesamten Liegenschaft) steht der Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts entgegen. Hingegen kann neben einem Fruchtgenussrecht die Reallast des Ausgedinges eingetragen werden.Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
7RS001171521.02.2014OGHRSDer Fruchtgenuss ist der Ausübung nach trotz § 485 ABGB übertragbar.Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
8RS001162621.02.2014OGHRSDie Übertragung eines Fruchtnießungsrechts der Ausübung nach mit dinglicher Wirkung ist allgemein zulässig.Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
91Ob185/10b23.11.2010OGHTEStreitiges WohnrechtWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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