1 | | RS0084348 | 14.01.2025 | OGH | RS | Für den Bereich der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis - eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung -, das zu einer Körperschädigung geführt hat (Tomandl, System 270 mit weiteren Nachweisen; Brackmann, Handbuch 479 mit...
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2 | | RS0110320 | 14.01.2025 | OGH | RS | Der entscheidende Unterschied eines Arbeitsunfalles zu den sonstigen Krankheiten liegt in der zeitlichen Begrenztheit des Ereignisses. Der Unfall muss gegenüber anderen Gründen einer Gesundheitsstörung, zB schicksalhafte Entwicklung eines Leidens, begrifflich abgegrenzt werden, da die Unfallversiche...
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3 | | RS0110323 | 14.01.2025 | OGH | RS | Ist der Entschluss zur Selbsttötung nicht die Folge eines schweren psychischen Traumas, sondern das Ergebnis einer längeren krankheitsbedingten, möglicherweise auch berufsbedingten Entwicklung, dann kann nicht von einem Unfall gesprochen werden.
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4 | | RS0085871 | 14.01.2025 | OGH | RS | Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
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5 | | RS0110598 | 14.01.2025 | OGH | RS | Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für eine Dienstunfallbeurteilung nach § 90 B-KUVG die gleichen wie für eine Arbeitsunfallbeurteilung in der Unfallversicherung des ASVG.
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6 | | RS0085380 | 19.11.2024 | OGH | RS | Der Gesetzgeber stellt im Falle der Infektionskrankenheit (Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG) wegen der bei solchen Krankheiten besonderen Schwierigkeit des Nachweises der Kausalität mit der beruflichen Tätigkeit, auf besondere Unternehmen ab, weil die dort beschäftigten Personen in einem ganz besonderen...
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7 | | RS0120384 | 16.01.2024 | OGH | RS | Der Wortlaut des § 177 Abs 2 oder des §92 Abs3 B-KUVG und die dargelegte Entstehungsgeschichte zeigen klar, dass der Gesetzgeber der 32.ASVG-Novelle mit der Schaffung dieser Normen nicht auf eine Lückenlosigkeit des Systems zielte, in dem jede irgendwie mit der Berufstätigkeit in Zusammenhang...
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8 | | RS0110322 | 16.01.2024 | OGH | RS | Ein psychisches Trauma kann ursächlich für einen Arbeitsunfall sein, wenn spezielle berufsbedingte Umstände beim Versicherten einen Schock, dh eine schlagartig auftretende schwere psychische Erschütterung oder reaktive Depression mit der Vorstellung bewirken, sich in einer aussichtslosen Situation...
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9 | | RS0134626 | 16.01.2024 | OGH | RS | Durch Aufnahme der Infektionskrankheiten in den Katalog der Anlage 1 sollte der Unfallversicherungsschutz eingeschränkt und nicht eine weitere Anspruchsgrundlage mit erleichterter Beweisführung geschaffen werden. Ein Versicherungsschutz dafür besteht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 177...
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10 | | 10ObS85/23g | 16.01.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
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