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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004265611.02.2025OGHRSTrotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.
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2RS005370122.06.2023OGHRSDie Satzungen der Träger der Sozialversicherung sind generelle Akte der Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich als Verordnung zu qualifizieren sind. Als Rechtsverordnungen sind sie "gehörig kundzumachen", wobei die Veröffentlichung in der (nach § 31 Abs 3 Z 7 ASVG vom Hauptverband der österreich...
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310ObS84/21g29.07.2021OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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