| 1 | | RS0084408 | 24.04.2025 | OGH | RS | Der im § 255 Abs 3 ASVG ausdrücklich vorgeschriebene Maßstab der Lohnhälfte ist auch nach Abs 1 der zitierten Gesetzesstelle und nach § 273 Abs 1 leg cit anzulegen. Alle aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit zu leistenden Pensionen haben Lohnersatzfunktion (Gehaltsersatzfunkti...
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| 2 | | RS0085017 | 21.03.2023 | OGH | RS | Die Lage des Wohnortes des Versicherten ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsels oder Pendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ebenso ohne Einfluss wie mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache.
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| 3 | | RS0084871 | 21.03.2023 | OGH | RS | Das Verweisungsfeld und die Anforderungen, die mit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch bezüglich der Erreichung des Arbeitsplatzes verbunden sind, werden an den Verhältnissen des gesamten Arbeitsmarktes gemessen. Die Lage des Wohnortes im Einzelfall bildet ein persönliches Moment, das bei...
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| 4 | | RS0084939 | 21.03.2023 | OGH | RS | Vom Versicherten kann eine Wohnsitzverlegung gefordert werden, die ihn in die Lage versetzt, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erreichen. Ist die Verlegung des Wohnsitzes aus medizinischen Gründen nicht ausgeschlossen, so ist festzustellen, ob bei entsprechender Wahl des Wohnortes, etwa bei...
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| 5 | | RS0085027 | 13.09.2022 | OGH | RS | Ob einem ursprünglich vollzeitig Beschäftigten, der nur mehr Teilzeitarbeit verrichten kann, zur Erreichung eines entsprechenden Arbeitsplatzes eine Wohnsitzverlegung oder Wochenpendeln zumutbar ist, ist nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu beurteilen.
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| 6 | | RS0084587 | 01.09.2020 | OGH | RS | Ein ursprünglich vollzeitig beschäftigt gewesener Versicherter kann auf Teilzeitarbeit verwiesen werden, durch die er wenigstens die Hälfte des Entgeltes eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann.
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| 7 | | RS0084415 | 17.04.2018 | OGH | RS | Einem Pensionswerber, dem infolge seines Gesundheitszustandes zwar nicht mehr der gesamte österreichische Arbeitsmarkt, wohl aber ein regionaler Arbeitsmarkt offensteht, müssen auf dem von ihm erreichbaren Teilarbeitsmarkt nicht mindestens hundert für ihn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. ...
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| 8 | | 10ObS83/08s | 26.06.2008 | OGH | TE | Kennung XPUBL - XBEITR Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in Födermayr, zuvo 2008/104 S 143 - Födermayr, zuvo 2008,143 = DRdA 2009,53 = infas 2008,216/S44 - infas 2008 S44 XPUBLEND
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