1 | | RS0083884 | 11.02.2025 | OGH | RS | Die Leistung kann nach Abs 1 nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Die Änderung kann im Fall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit etwa in der Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustands des...
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2 | | RS0106704 | 19.11.2024 | OGH | RS | Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der...
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3 | | RS0083876 | 19.11.2024 | OGH | RS | Für die Frage der Entziehung der Leistung ist der Zustand im Bescheidzeitpunkt dem Zustand im Zeitpunkt der Entziehung gegenüberzustellen. Nur eine sich bei diesem Vergleich ergebende Änderung der Verhältnisse ist im Sinne des § 99 maßgeblich. Dass dem Bescheid unaktuelle Gutachten zugrunde gelegt...
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4 | | RS0083941 | 19.11.2024 | OGH | RS | Die nachträgliche Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zur Zeit der Zuerkennung nicht vorhanden waren, rechtfertigt die Entziehung der Leistung nicht.
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5 | | RS0099110 | 13.08.2024 | OGH | RS | Das auf Weitergewährung der entzogenen Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension gerichtete Klagebegehren enthält als logisches Substrat das Eventualbegehren auf Wiedergewährung der Pensionsleistung für den Fall, dass zwar die Entziehung berechtigt war, inzwischen aber die Voraussetzung für...
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6 | | 10ObS82/24t | 13.08.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
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7 | | RS0040180 | 13.08.2024 | OGH | RS | Bei der Entscheidung von Beweiswürdigungsfragen nach freier Überzeugung liegt keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, geschweige eine Nichtigkeit desselben darin, wenn bei der gemäß § 272 Abs 3 ZPO vorzunehmenden Begründung dieser Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der noch...
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8 | | RS0106079 | 13.08.2024 | OGH | RS | Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden.
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9 | | RS0040132 | 13.08.2024 | OGH | RS | Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des § 272 ZPO entgegen.
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