| 1 | | RS0036653 | 29.07.2025 | OGH | RS | Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.
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| 2 | | RS0007269 | 18.03.2025 | OGH | RS | Der Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren...
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| 3 | | RS0041347 | 18.03.2025 | OGH | RS | Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren...
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| 4 | | RS0117195 | 14.01.2025 | OGH | RS | Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes darstellen. Der Gesetzgeber entschied sich dabei aber für das Durchschnittsprinzip, das vergangene Werte berücksichtigt, und nicht für das Ausfallsprinzip, das die in Zukunft...
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| 5 | | RS0131566 | 19.11.2024 | OGH | RS | Insoweit § 162 Abs 3 lit b ASVG auf das – offensichtlich aus einem Arbeitsverhältnis stammende – Entgelt abstellt, erweist sich die Regelung für den Ausnahmefall des § 122 Abs 2 Z 1 lit b ASVG, in dem der Wochengeldanspruch kein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt, als lückenhaft. Die planwidri...
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| 6 | | RS0084115 | 18.05.2017 | OGH | RS | Der Beobachtungszeitraum des § 162 Abs 3 ASVG umfasst die drei vollen Kalendermonate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles.
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| 7 | | 10ObS76/16y | 18.05.2017 | OGH | TE | |    |