1 | | RS0085511 | 24.04.2025 | OGH | RS | § 366 ASVG legt eine Nebenpflicht des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten im Sinne einer Duldungspflicht fest, deren Erfüllung nicht unmittelbar erzwungen werden kann, deren Verletzung jedoch Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach sich ziehen kann.
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2 | | RS0043352 | 22.04.2025 | OGH | RS | Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es überhaupt in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen.
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3 | | RS0106394 | 18.03.2025 | OGH | RS | Dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz entsprechend haben die Arbeitsgerichte und Sozialgerichte nicht die Aufgabe, die von den Trägern der Sozialversicherung erlassenen, von den Versicherten bekämpften Bescheide zu überprüfen; sie haben vielmehr über die mit einer Klage vom Versicherten geltend...
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4 | | RS0105139 | 18.03.2025 | OGH | RS | Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren.
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5 | | RS0124349 | 14.01.2025 | OGH | RS | Wenn der Versicherte sein ursprüngliches Begehren auf Genehmigung einer Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat im Sinn des Art 22 Abs 1 lit c Zi VO 1408/71 (Sachleistungsaushilfe) nicht weiter verfolgen möchte, sondern statt dessen eine Kostenerstattung (wegen unberechtigter Verweigerung...
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6 | | RS0083960 | 14.01.2025 | OGH | RS | "Versagung" ist der im Ermessen des Versicherungsträgers gelegene bescheidmäßige gänzliche oder teilweise Entzug von Leistungen auf Zeit mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten zur Einhaltung von Nebenpflichten zu verhalten. Sie ist formal die Sanktion auf Verletzungen von Nebenpflichten des...
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7 | | RS0085839 | 14.01.2025 | OGH | RS | Das durch die Klage des Versicherten eingeleitete gerichtliche Verfahren ist kein Rechtsmittelverfahren und hat daher keine kontrollierende Funktion. Das Gericht prüft vielmehr selbständig den durch die Klage geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch.
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8 | | RS0085867 | 14.01.2025 | OGH | RS | Jede Klage setzt einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers voraus (mit Ausnahme der Säumnisfälle), der "darüber", dh über den der betreffenden Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellungsbegehren nach § 65 Abs 2 ASGG.
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9 | | 10ObS60/24g | 14.01.2025 | OGH | TE | Sozialrecht
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