1 | | RS0084229 | 16.01.2024 | OGH | RS | Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet hat. Der örtliche Zusammenhang allein (etwa beim Aufsuchen der Dienstwohnung) genügt nicht.
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2 | | RS0084271 | 22.08.2023 | OGH | RS | Für Verrichtungen, die sowohl privaten wie auch betrieblichen Interessen dienen - sogenannte gemischte Tätigkeiten - besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen. Nur dann, wenn für die unfallbringende Verrichtu...
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3 | | RS0084388 | 22.08.2023 | OGH | RS | Zur Abgrenzung des persönlichen und des betrieblichen Bereiches bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist zu prüfen, wie weit eine bestimmte Tätigkeit einem betrieblichen Interesse dienlich ist. Es genügt, dass der Versicherte subjektiv dieser Auffassung sein konnte, vorausgesetzt, dass diese...
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4 | | 10ObS57/23i | 22.08.2023 | OGH | TE | Sozialrecht
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