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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS013259408.10.2024OGHRSNach der systematischen Auslegung und der historischen Auslegung ist bei getrennt lebenden Elternteilen, die sich für die Inanspruchnahme der Bezugsvariante 12+2 entschieden haben, eine „dauerhafte“ Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft iSd § 2 Abs 6 KBGG an derselben Wohnadresse auch dann gegeben, wenn...
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2RS013307322.08.2023OGHRSEine „dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“ liegt – als Teil der Definition des gemeinsamen Haushalts gemäß § 2 Abs 3 FamZeitbG – vor, wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft tatsächlich aufgenommen wird und dies in der Absicht geschieht, sie auf Dauer zu führen.
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310ObS50/19d21.01.2020OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
410ObS50/19d19.11.2019OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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