| 1 | | 10ObS5/25w | 18.03.2025 | OGH | TE | Sozialrecht
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| 2 | | RS0135219 | 18.03.2025 | OGH | RS | Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem...
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| 3 | | RS0007416 | 18.03.2025 | OGH | RS | Die Überprüfung einer unterinstanzlichen Entscheidung hat nur im Rahmen der Anfechtung stattzufinden. Es ist also nicht zulässig, eine dem Hauptverfahren anhaftende Nichtigkeit, die auf die Erledigung der angefochtenen Entscheidung (hier: über die Bewilligung der Verfahrenshilfe) ohne Einfluss ist, ...
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| 4 | | RS0041170 | 18.03.2025 | OGH | RS | Wenn das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über die Berufungsanträge hinausgegangen ist, wird hiedurch Nichtigkeit begründet.
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| 5 | | RS0107779 | 18.03.2025 | OGH | RS | Ein Verstoß gegen die Teilrechtskraft im Sinn des § 466 ZPO begründet einen ungeschriebenen Nichtigkeitsgrund nach § 477 ZPO.
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| 6 | | RS0041333 | 18.03.2025 | OGH | RS | Die Überprüfungsbefugnis des Berufungsgerichtes wird durch den Berufungsantrag und die Berufungserklärung begrenzt und in dieser Beschränkung durch die Verpflichtung zur Wahrung der Teilrechtskraft garantiert. Der unangefochtene Teil einer Entscheidung kann trotz eines allfälligen Widerspruches mit...
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| 7 | | RS0041122 | 18.03.2025 | OGH | RS | Auch Verfahrensfehler der zweiten Instanz von erheblicher Bedeutung unterliegen der Prüfung durch den Obersten Gerichtshof. Eine Verletzung des § 405 ZPO - auch in der Form, daß das Berufungsgericht über ein nicht mehr zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gehörendes Begehren abgesprochen hat - ist...
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| 8 | | RS0041059 | 18.03.2025 | OGH | RS | Auch im Rechtsmittelverfahren ist das Gericht an den Sachantrag der Partei gebunden.
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| 9 | | RS0007269 | 18.03.2025 | OGH | RS | Der Grundsatz der Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren...
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| 10 | | RS0041347 | 18.03.2025 | OGH | RS | Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren...
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