1 | | RS0123663 | 03.03.2025 | OGH | RS | Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgeht und so eine neue Tatsachengrundl...
|    |
2 | | RS0043414 | 19.02.2025 | OGH | RS | Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
|    |
3 | | RS0043320 | 19.02.2025 | OGH | RS | Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315).
|    |
4 | | RS0043163 | 11.02.2025 | OGH | RS | Die Frage, ob die eingeholten Sachverständigengutachten die von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen rechtfertigen, gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung; ebenso jene, ob die eingeholten Sachverständigengutachten erschöpfend sind oder ob noch weitere Fragen an die Sachverständigen zu...
|    |
5 | | RS0113643 | 18.12.2024 | OGH | RS | Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens und die allfällige Notwendigkeit einer Ergänzung oder eines Vorgehens nach § 362 Abs 2 ZPO fallen in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. Wenn das Berufungsgericht den Sachverhalt für noch...
|    |
6 | | RS0043235 | 25.04.2023 | OGH | RS | Der Tatrichter ist immer befugt, dem ihm überzeugend erscheinenden Gutachten eines Sachverständigers zu folgen, wenn er sich nicht selbst die nötige Sachkunde und Erfahrung zutraut, die erforderlich ist, um ein eigenes Urteil zu bilden, sofern ihm die Darlegungen des Sachverständigers schlüssig und...
|    |
7 | | RS0040586 | 25.04.2023 | OGH | RS | Die Beurteilung der Frage, ob zur Kontrolle einer Sachverhaltsfeststellung auf Grund eines Sachverständigenbeweises ein Kontrollbeweis erforderlich ist, gehört zur irrevisiblen Beweiswürdigung (vgl EvBl 1962/133; EFSlg 8966).
|    |
8 | | RS0088935 | 21.02.2023 | OGH | RS | Ein Vorschaden ist dann bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbstätigkeit rechtlich bedeutsam, wenn zwischen ihm und dem durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Körperschaden eine funktionelle Wechselwirkung besteht.
|    |
9 | | RS0084351 | 21.02.2023 | OGH | RS | Im Fall der Verschlimmerung eines bestehenden Leidens durch beruflich bedingte Schädigungen wird das Gesamtleiden rechtlich in den beruflich bedingten und den davon unabhängigen, auf die Anlage bzw Vorschädigung zurückzuführenden Teil zerlegt; der verschlimmerungsbedingte Anteil wird abgegrenzt und...
|    |
10 | | 10ObS5/23t | 21.02.2023 | OGH | TE | Sozialrecht
|    |