1 | | RS0085867 | 13.08.2024 | OGH | RS | Jede Klage setzt einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers voraus (mit Ausnahme der Säumnisfälle), der "darüber", dh über den der betreffenden Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellungsbegehren nach § 65 Abs 2 ASGG.
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2 | | RS0085514 | 21.11.2023 | OGH | RS | § 368 Abs 2 ASVG trägt dem Versicherungsträger nur die (tatsächliche) Zahlung eines Vorschusses, nicht aber die Erlassung eines diesbezüglichen Bescheides auf. Die Erlassung eines solchen Bescheids wird im § 367 ASVG, der die Bescheidpflicht der Versicherungsträger in Leistungssachen regelt, ...
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3 | | RS0115846 | 28.09.2023 | OGH | RS | Auch Urteile mit Formulierungen wie "Der Sozialversicherungsträger ist schuldig, die (begehrte) Leistung 'im gesetzlichen Ausmaß' zu erbringen", sind als feststellende Grundurteile im Sinne des § 89 Abs 2 ASGG zu deuten.
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4 | | RS0085296 | 25.04.2023 | OGH | RS | Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen ...
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5 | | RS0085734 | 25.04.2023 | OGH | RS | Fehlt im Urteil ein gemäß § 89 Abs 2 ASGG entsprechender Auftrag einer vorläufigen Zahlung, ist das Urteil auch dann jederzeit auf Antrag oder von Amts wegen zu ergänzen, wenn es vor dem 01.01.1995 gefällt wurde; dieser Auftrag ist in das Urteil des Rechtsmittelgerichtes von Amts wegen aufzunehmen, ...
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6 | | 10ObS41/23m | 25.04.2023 | OGH | TE | Sozialrecht
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7 | | RS0085539 | 25.04.2023 | OGH | RS | Die Zahlung eines Vorschusses ist vom Gericht auch dann, wenn sie nicht beantragt wurde, aufzutragen, wenn der Versicherungsträger hiezu verpflichtet ist und sie gegenüber der - mit der Klage begehrten - Erbringung der Leistung selbst ein Minus bedeutet.
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8 | | RS0085636 | 25.04.2023 | OGH | RS | Die Unzulässigkeit der Säumnisklage (mangels Säumnis) kann bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz (und auch noch darüber hinaus im Rechtsmittelverfahren) wahrgenommen werden, falls in diesem Zeitpunkt die Säumnis noch immer fehlt, weil die sechsmonatige Frist des § 67 Abs 1 Z 2 ASGG ...
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9 | | RS0085739 | 25.04.2023 | OGH | RS | Die Anwendung des § 89 Abs 2 ASGG setzt voraus, dass die Tatsachen, von denen der Grund des strittigen Anspruchs abhängt, von jenen verschieden sind, nach denen sich die Höhe dieses Anspruchs richtet. Besteht hingegen zwischen diesen Tatsachen kein Unterschied, hängt also der Grund des Anspruchs ...
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10 | | RS0085701 | 25.04.2023 | OGH | RS | Hat das Sozialgericht eine Rechtsstreitigkeit dadurch erledigt, daß es das Klagebegehren als dem Grund nach zu Recht bestehend erkennt und dem Versicherungsträger aufträgt, dem Kläger bis zur Erlassung des die Höhe festzusetzenden Bescheides eine vorläufige Zahlung zu erbringen (§ 89 Abs 2 ...
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