1 | | RS0008768 | 29.01.2025 | OGH | RS | Stimmt bei einem relativ "jungen" Gesetz der klare, jeden Zweifel ausschließende Wortlaut einer Bestimmung mit der sich aus den Materialien ergebenden historisch-subjektiven Zweckdeklaration vollkommen überein, dann ist für eine diesen Gesetzeswortlaut "korrigierende", objektiv-teleologische...
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2 | | RS0098756 | 29.01.2025 | OGH | RS | Ein Analogieschluss setzt eine Gesetzeslücke voraus, das heißt also, dass der Rechtsfall nach dem Gesetz nicht beurteilt werden kann, jedoch von Rechts wegen einer Beurteilung bedarf. Es muss also eine "planwidrige Unvollständigkeit", dass heißt eine nicht gewollte Lücke, vorliegen.
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3 | | RS0008866 | 29.01.2025 | OGH | RS | Eine Rechtslücke ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Das Gesetz ist in einem solchen Fall, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsbedürftig, ohne dass seine Ergänzung einer...
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4 | | RS0008870 | 29.01.2025 | OGH | RS | Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist.
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5 | | RS0008903 | 18.12.2024 | OGH | RS | Ausnahmebestimmungen sind im allgemeinen nicht ausdehnend auszulegen (hier: § 15 Abs 9 WWG und § 839 ABGB).
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6 | | RS0085898 | 19.11.2024 | OGH | RS | Kostenersatz nach Billigkeit an die zur Gänze unterliegende, nur Notstandshilfe beziehende Versicherte bei Vorliegen lediglich einer widersprüchlichen, teilweise den Standpunkt der Klägerin stützenden Judikatur des VwGH.
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7 | | RS0085158 | 13.08.2024 | OGH | RS | Die bloße - wenn auch noch so lange und bis zum Tod des Versicherten dauernde - nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Versicherten (im Sinne eines eheähnlichen Zustandes, nach dem typischen Erscheinungsbild des Zusammenlebens von Ehegatten) eröffnet nach dem Tod des Versicherten keinen Anspruch...
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8 | | RS0113891 | 09.07.2024 | OGH | RS | Die Absicht des Gesetzgebers liegt darin, Versorgungsansprüche eines Kindes zu erhalten, nicht aber Versorgungsansprüche für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit die Kindeseigenschaft im Sinne des § 252...
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9 | | RS0116507 | 09.07.2024 | OGH | RS | Sowohl der Gesetzeswortlaut des § 258 Abs 4 litd ASVG als auch die Gesetzesmaterialien stellen darauf ab, dass die erbrachten Leistungen einen Unterhaltsbedarf decken müssen. Werden jedoch Leistungen erbracht, die nicht Unterhaltscharakter haben, sondern anderen Zwecken dienen, können sie nicht zur...
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10 | | 10ObS39/24v | 09.07.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
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11 | | RS0009099 | 09.07.2024 | OGH | RS | Die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, im Wege einer allzu weitherzigen Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen, die den Gesetzgeber bisher (bewusst oder unbewusst) nicht veranlasst haben, eine Gesetzesänderung vorzunehmen;...
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12 | | RS0008859 | 09.07.2024 | OGH | RS | Es bedeutet noch keine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke, wenn der Gesetzgeber eine Regelung nicht vorgenommen hat, die ein Autor als wünschenswert empfindet.
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