Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 5 von 5. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010750324.04.2025OGHRSPersönliche Umstände, wie die Sprache, aber auch die persönlichen Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse oder die Krankenversicherung, sind bei Prüfung der Invalidität beziehungsweise der geminderten Arbeitsfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
210ObS37/25a24.04.2025OGHTESozialrecht
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS013539524.04.2025OGHRSDie Ursache für die geminderte Arbeitsfähigkeit muss der körperliche und geistige Zustand des Versicherten sein. Umstände, die damit nicht zusammenhängen, sind nicht zu berücksichtigen. Die gesundheitliche Eignung iSd § 15 GBRG bzw § 27 GuKG und die daran geknüpfte Eintragung in das Gesundheitsberuf...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS013539424.04.2025OGHRSEine Teileintragung in das Gesundheitsberuferegister oder eine teilweise Berufsberechtigung ist weder im GuKG noch im GBRG vorgesehen. Wer nicht gesund genug für alle Tätigkeiten des GuKG ist, darf demnach auch keine Teilbereiche dieser Tätigkeit ausüben.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS013539624.04.2025OGHRSDie Minderung der Arbeitsfähigkeit wird auf der Verweisungsebene auch im Anwendungsbereich des § 273 ASVG grundsätzlich nicht konkret, sondern abstrakt ermittelt.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 5 von 5. Trefferseite: