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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010934016.09.2025OGHRSDie Frage der Rückforderung des von der Klägerin mangels Bestehens der Pflichtversicherung zu Unrecht bezogenen Krankengeldes nach § 107 Abs 1 ASVG, ob sie als Zahlungsempfängerin das Nichtgebühren der Leistung erkennen musste, ob ihr also fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen ist, kann nur nach den...
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2RS008442016.09.2025OGHRSBei Rückforderungsregelung handelt es sich um ein im Interesse des Zahlungsempfängers bzw Leistungsempfängers gegenüber § 1432 letzter Fall ABGB verschärftes Rückforderungsverbot, das schon dann besteht, wenn der Versicherungsträger erkennen musste, dass er Geldleistungen zu Unrecht erbracht hat; er...
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3RS004360327.05.2025OGHRSDie Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus welchen Gründen - ausgehend vom von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt - die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht unrichtig erscheint (§ 2 Abs 1 ASGG).
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4RS008362318.03.2025OGHRSDadurch, daß der zu meldende Sachverhalt dem Versicherungsträger schon bekannt ist, wird die Meldepflicht nicht aufgehoben. Nur wenn der Leistungsempfänger aus besonderen Gründen annehmen durfte, daß die Meldung auf das Vorgehen des Versicherungsträgers keinen Einfluß haben würde, wenn also etwa der...
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5RS008364118.03.2025OGHRSDer Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gemäß § 107 ASVG besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG. Für den Rückforderungsanspruch gemäß § 107 ASVG muss der Sozialversicherungsträger nur beweisen, dass eine Verletzung der Meldevorschrift des...
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610ObS28/24a16.04.2024OGHTESozialrecht
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7RS008430116.04.2024OGHRSIgnoriert der Versicherungsträger eine ihm, sei es durch eine Meldung des Leistungsempfängers, eine Mitteilung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder auf andere Art zugekommene Information, aus der er erkennen musste, dass eine Leistung zu Unrecht erbracht worden ist, und erbringt er...
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