| 1 | | RS0118709 | 21.10.2025 | OGH | RS | Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.
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| 2 | | RS0042736 | 11.09.2025 | OGH | RS | Eine nicht tragende Hilfsbegründung kann nicht zum Gegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels gemacht werden, weil sie für den Streitausgang nicht erheblich ist.
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| 3 | | RS0132533 | 18.03.2025 | OGH | RS | Die Verpflichtung, ein Kind nach der Geburt anzumelden, richtet sich nach § 3 Abs 1 MeldeG und stellt – bezogen auf den Anwendungsbereich des Familienzeitbonusgesetzes – auf die tatsächliche Unterkunftnahme des Kindes an derselben Wohnadresse ab, an der der Vater und der andere Elternteil mit dem...
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| 4 | | RS0132649 | 18.03.2025 | OGH | RS | Während eine idente Hauptwohnsitzmeldung vom Elternteil, der die Leistung beantragt und bezieht, und Kind vor der KBGG‑Novelle BGBl I 2009/116 lediglich ein Indiz für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts bildete, muss nach der geltenden Rechtslage kumulativ zum gemeinsamen Haushalt eine...
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| 5 | | 10ObS17/25k | 18.03.2025 | OGH | TE | Sozialrecht
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| 6 | | RS0132596 | 18.03.2025 | OGH | RS | Für die noch ausständige Anmeldung des Kindes am gemeinsamen Hauptwohnsitz steht den Eltern ab dem der Unterkunftnahme folgenden Tag insgesamt eine Frist von 13 Tagen zur Verfügung.
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