| 1 | | RS0085098 | 22.08.2023 | OGH | RS | Ob ein Versicherter in der Lage ist den Anmarschweg zurückzulegen, ist eine Rechtsfrage, die ausgehend von den bestehenden Einschränkungen zu prüfen ist. Es sind Feststellungen darüber erforderlich, welche Strecke der Versicherte zu Fuß zu bewältigen im Stand ist, ob er in der Lage ist ein öffentlic...
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| 2 | | RS0085049 | 22.08.2023 | OGH | RS | Ein Versicherter ist wegen einer Gehbehinderung solange nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, als er ohne wesentliche Einschränkung ein öffentliches Verkehrsmittel benützen und vorher sowie nachher ohne unzumutbare Pausen und mit angemessener Geschwindigkeit eine Wegstrecke von jeweils...
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| 3 | | RS0085017 | 21.03.2023 | OGH | RS | Die Lage des Wohnortes des Versicherten ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsels oder Pendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ebenso ohne Einfluss wie mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache.
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| 4 | | RS0084871 | 21.03.2023 | OGH | RS | Das Verweisungsfeld und die Anforderungen, die mit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch bezüglich der Erreichung des Arbeitsplatzes verbunden sind, werden an den Verhältnissen des gesamten Arbeitsmarktes gemessen. Die Lage des Wohnortes im Einzelfall bildet ein persönliches Moment, das bei...
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| 5 | | RS0084907 | 17.01.2023 | OGH | RS | Ist der Wohnort durch Massenverkehrsmitteln schlecht aufgeschlossen und die Zurücklegung der Wege zum und vom Arbeitsplatz bzw und vom nächsten Massenverkehrsmittel mit privaten Verkehrsmitteln üblich, so ist, wenn die Anmarschwege nur beschränkt möglich sind und Wochenpendeln bzw eine Übersiedlung...
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| 6 | | RS0085083 | 17.01.2023 | OGH | RS | Grundsätzlich ist ein Versicherter, der nicht in der Lage ist ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, nicht verpflichtet, den Weg zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückzulegen.
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| 7 | | 10ObS153/02a | 28.05.2002 | OGH | TE | |    |