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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS012290504.06.2024OGHRSDas österreichische Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG ist eine Familienleistung im Sinn der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und deren Durchführungsverordnung.
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2RS013004304.06.2024OGHRS§ 24 Abs 2 KBGG stellt gleichzeitig auch eine Definition des Begriffs der "Beschäftigung" iSd Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar.
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3RS013042804.06.2024OGHRSDie Beschränkung auf eine lediglich in Österreich (und nicht auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ist als unionsrechtswidrig zu qualifizieren und daher unbeachtet zu lassen.
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4RS013042724.01.2017OGHRSDie gesetzliche Karenzzeit der Mutter des Kindes nach dem MSchG ist als „Beschäftigung“ iSd Art 68 VO (EG) 883/2004 anzusehen.
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5RS012931015.03.2016OGHRSEine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ist nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
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610ObS148/14h22.10.2015OGHTESozialrecht
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7RS013021122.10.2015OGHRSFür das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt.
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