1 | | 10ObS136/22f | 22.08.2023 | OGH | TE | Sozialrecht
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2 | | RS0086758 | 22.08.2023 | OGH | RS | Aufwandsentschädigungen von Gemeinderatsmandataren, die ein Ehrenamt ausüben, stellen kein Einkommen aus einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 12 ALVG dar und stehen daher dem Anspruch auf Sonderunterstützung nach § 1 Z 2 SUG nicht entgegen.
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3 | | RS0133073 | 22.08.2023 | OGH | RS | Eine „dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“ liegt – als Teil der Definition des gemeinsamen Haushalts gemäß § 2 Abs 3 FamZeitbG – vor, wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft tatsächlich aufgenommen wird und dies in der Absicht geschieht, sie auf Dauer zu führen.
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4 | | RS0050693 | 22.08.2023 | OGH | RS | Aufwandsentschädigungen von nö Gemeinderatsmandataren stellen jedenfalls dann kein Einkommen aus einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 12 ALVG dar und stehen daher dem Anspruch auf Sonderunterstützung nach § 1 Z 2 SUG nicht entgegen, wenn sie höchstens 30 v.H. des...
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