| 1 | | RS0112921 | 11.11.2025 | OGH | RS | Der Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Seit der Beschlussfassung durch das Rekursgericht hat der Oberste Gerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen über das gegenständlic...
|    |
| 2 | | RS0112769 | 21.10.2025 | OGH | RS | Der Revisionsrekurs ist unzulässig, weil in der - wenngleich nach der Entscheidung des Rekursgerichts ergangenen - Entscheidung zu der hier maßgebenden Rechtsfrage bereits eingehend Stellung genommen wurde. Diese Entscheidung führt zur Unzulässigkeit des Revisionsrekurses, weil die Voraussetzung des...
|    |
| 3 | | RS0083623 | 18.03.2025 | OGH | RS | Dadurch, daß der zu meldende Sachverhalt dem Versicherungsträger schon bekannt ist, wird die Meldepflicht nicht aufgehoben. Nur wenn der Leistungsempfänger aus besonderen Gründen annehmen durfte, daß die Meldung auf das Vorgehen des Versicherungsträgers keinen Einfluß haben würde, wenn also etwa der...
|    |
| 4 | | RS0083641 | 18.03.2025 | OGH | RS | Der Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gemäß § 107 ASVG besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG. Für den Rückforderungsanspruch gemäß § 107 ASVG muss der Sozialversicherungsträger nur beweisen, dass eine Verletzung der Meldevorschrift des...
|    |
| 5 | | 10ObS131/23x | 13.02.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
|    |