| 1 | | RS0041342 | 28.10.2025 | OGH | RS | Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.
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| 2 | | RS0134145 | 16.09.2025 | OGH | RS | Das nach § 247 Abs 2 ASVG für die Feststellung von Schwerarbeitszeiten erforderliche Feststellungsinteresse ist im Gerichtsverfahren auch dann zu prüfen, wenn der bekämpfte Bescheid die Feststellung aus anderen Gründen ablehnte. Dieses Feststellungsinteresse ist (nur) zu verneinen, wenn die...
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| 3 | | RS0042554 | 12.08.2025 | OGH | RS | Nur dann, wenn eine bestimmte Tatsache im Vorprozess nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens bildete, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen war, kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im Vorprozess keine bindende Wirkung im folgenden Prozess zu (JBl 1990,52 mit weiteren Nachweisen; NZ 1994, ...
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| 4 | | RS0084896 | 18.03.2025 | OGH | RS | Soweit der Inhalt des Bescheides eine Einheit bildet, wird er vom Klagebegehren erfasst und tritt daher außer Kraft. Da der Bescheid, mit dem der Versicherungsträger gemäß § 247 ASVG die Versicherungszeiten feststellt, eine inhaltliche Einheit bildet, tritt er durch die Einbringung der Klage zur...
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| 5 | | RS0041180 | 12.12.2024 | OGH | RS | Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.
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| 6 | | RS0084976 | 17.01.2023 | OGH | RS | Wird ein Antrag nach § 247 ASVG gestellt, so bildet die Feststellung der Versicherungszeiten einen Teil des Leistungsverfahrens. In diesem Fall wird das Verfahren zweigeteilt. Die bis zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag erworbenen Zeiten werden - abgesehen von einer Änderung der...
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| 7 | | 10ObS113/22y | 18.10.2022 | OGH | TE | |    |