1 | | RS0041357 | 30.01.2025 | OGH | RS | Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruches und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
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2 | | RS0026271 | 14.01.2025 | OGH | RS | Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse abgesprochen werden muss als eben das Interesse, dem anderen Schaden zuzufügen. Besteht ein begründetes Interesse des Rechtsausüben...
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3 | | RS0110900 | 18.12.2024 | OGH | RS | Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).
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4 | | RS0026265 | 14.11.2024 | OGH | RS | Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht (hier: keine Schikane...
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5 | | RS0102102 | 26.06.2024 | OGH | RS | Bei der Bindungswirkung handelt es sich nicht um eine neben der Rechtskraft bestehende Urteilswirkung, sondern ebenso wie bei der Einmaligkeitswirkung um einen Aspekt der materiellen Rechtskraft. Eine Heranziehung der Entscheidungsgründe zur Auslegung des Spruchs ist nicht geboten, wenn der Spruch...
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6 | | 10ObS108/23i | 12.03.2024 | OGH | TE | Sozialrecht
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7 | | RS0043423 | 12.03.2024 | OGH | RS | Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62).
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