| 1 | | RS0036981 | 23.09.2025 | OGH | RS | Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden.
|    |
| 2 | | RS0036880 | 16.09.2025 | OGH | RS | Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen.
|    |
| 3 | | RS0085898 | 16.09.2025 | OGH | RS | Kostenersatz nach Billigkeit an die zur Gänze unterliegende, nur Notstandshilfe beziehende Versicherte bei Vorliegen lediglich einer widersprüchlichen, teilweise den Standpunkt der Klägerin stützenden Judikatur des VwGH.
|    |
| 4 | | 10ObS10/25f | 18.03.2025 | OGH | TE | Sozialrecht
|    |
| 5 | | RS0124610 | 18.03.2025 | OGH | RS | Unter einem „Versorgungssystem" wird -im Unterschied zu einem Versicherungssystem - in der Regel eine Altersversorgung verstanden, bei der die Leistungen nicht von einer Versichertengemeinschaft sondern aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden.
|    |
| 6 | | RS0121105 | 18.03.2025 | OGH | RS | Nach dem Erkenntnis des VfGH vom 27. 6. 2003, G 300/02 ua (VfSlg 16.923), besteht für den Gesetzgeber ein weiter Spielraum, was er als Einkommen bezeichnet, das für die Ermittlung der Hinterbliebenenpension relevant ist. Dem Gesetzgeber ist es daher unbenommen, bei der Ermittlung der Hinterbliebenen...
|    |
| 7 | | RS0036948 | 18.03.2025 | OGH | RS | Nur das was die Verwaltungsbehörde verfügt hat, ist für das Gericht verbindlich, nicht aber die Begründung eines Verwaltungsbescheides.
|    |
| 8 | | RS0037015 | 18.03.2025 | OGH | RS | Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.
|    |
| 9 | | RS0037051 | 18.03.2025 | OGH | RS | Bindend für das Gericht ist nur der Spruch über den Bescheidgegenstand.
|    |