Die in § 8 Abs 4 AAB der Wirtschaftstreuhänder geregelte Verkürzung der Verjährungsfrist ist auf Verbraucher infolge des Verbots von Vertragsbestimmungen, die im Verbrauchergeschäft Haftungsstandards einschränken oder ausschalten (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG) nicht wirksam.Die in Paragraph 8, Absatz 4, AAB der Wirtschaftstreuhänder geregelte Verkürzung der Verjährungsfrist ist auf Verbraucher infolge des Verbots von Vertragsbestimmungen, die im Verbrauchergeschäft Haftungsstandards einschränken oder ausschalten (Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, KSchG) nicht wirksam.