Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach Paragraph 480, Absatz eins, ZPO in der Fassung Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.