Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0118370
Geschäftszahl
4Ob230/03g; 4Ob105/11m
Entscheidungsdatum
20.09.2011
Rechtssatz
Die dem Urheber durch das UrhG vorbehaltenen Verwertungsarten sind ein Stufensystem zur mittelbaren Erfassung des Endverbrauchers. Die abgestuften Verwertungsrechte stellen sicher, dass bei jedem Hinzutreten einer neuen Öffentlichkeit ein neues Verwertungsrecht des Urhebers in Anspruch genommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118370
Im RIS seit
15.01.2004
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20031216_OGH0002_0040OB00230_03G0000_003