Eine einstweilige Verfügung gemäß § 382e EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs ist nach § 97 ABGB anspruchsgebunden. Das bedeutet, dass eine solche Sicherungsmaßnahme gemäß § 391 Abs 2 EO mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen ist. Die Erhebung des Sicherungsbegehrens innerhalb eines Verfahrens über eine Ehescheidungsklage hat nur zur Folge, dass der Sicherungswerber eine konkrete Gefährdung des Wohnungserhaltungsanspruchs nicht bescheinigen muss.Eine einstweilige Verfügung gemäß Paragraph 382 e, EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs ist nach Paragraph 97, ABGB anspruchsgebunden. Das bedeutet, dass eine solche Sicherungsmaßnahme gemäß Paragraph 391, Absatz 2, EO mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen ist. Die Erhebung des Sicherungsbegehrens innerhalb eines Verfahrens über eine Ehescheidungsklage hat nur zur Folge, dass der Sicherungswerber eine konkrete Gefährdung des Wohnungserhaltungsanspruchs nicht bescheinigen muss.