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5 Ob 64/00y
Entscheidungstext
OGH
26.09.2000
5 Ob 64/00y
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5 Ob 210/01w
Entscheidungstext
OGH
11.12.2001
5 Ob 210/01w
Veröff: SZ 74/194
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5 Ob 286/01x
Entscheidungstext
OGH
11.12.2001
5 Ob 286/01x
Vgl auch
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5 Ob 157/02b
Entscheidungstext
OGH
27.08.2002
5 Ob 157/02b
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5 Ob 223/02h
Entscheidungstext
OGH
05.11.2002
5 Ob 223/02h
Vgl auch; Beisatz: Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit im Sinn des § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhaften (gefährlichen) Kamins durch einen Fernwärmeanschluss des Hauses (der Wohnung des betroffenen Mieters) abwenden will, fällt nicht darunter. Insoweit liegt keine vom Mieter im Sinn des § 8 Abs 2 Z 1 MRG zu duldende Erhaltungs- beziehungsweise Verbesserungsarbeit vor. (T1)
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5 Ob 297/02s
Entscheidungstext
OGH
21.01.2003
5 Ob 297/02s
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit im Sinn des § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhaften (gefährlichen) Kamins durch einen Fernwärmeanschluss des Hauses (der Wohnung des betroffenen Mieters) abwenden will, fällt nicht darunter. (T2)
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5 Ob 159/02x
Entscheidungstext
OGH
20.11.2002
5 Ob 159/02x
Auch; Beisatz: Selbst die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands kann die ordnungsgemäße Erhaltung sprengen, wenn über den Erhaltungszweck hinausgehende bauliche Änderungen umfasst sind und den Miteigentümern zusätzliche Kosten entstehen können. (T3)
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5 Ob 289/03s
Entscheidungstext
OGH
29.03.2004
5 Ob 289/03s
-
5 Ob 256/07v
Entscheidungstext
OGH
20.11.2007
5 Ob 256/07v
Vgl
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5 Ob 92/08b
Entscheidungstext
OGH
14.05.2008
5 Ob 92/08b
Auch
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5 Ob 106/08m
Entscheidungstext
OGH
26.08.2008
5 Ob 106/08m
Beisatz: Das bedeutet aber keine Verpflichtung zur permanenten Modernisierung der zu erhaltenden Hausteile und Anlagen, weil die Anpassung an den heutigen technischen Standard immer die Bejahung von Wirtschaftlichkeit und Dringlichkeit im Sinn einer Notwendigkeit der Arbeiten voraussetzt. (T4)
Beisatz: Neben anderen Kriterien, wie etwa dem der Wirtschaftlichkeit, muss stets eine Reparaturbedürftigkeit oder zumindest Schadensgeneigtheit vorliegen, um überhaupt noch von einer Erhaltungsarbeit sprechen zu können. (T5)
Beisatz: Ein solcher Mangel ist aber dann zu verneinen, wenn eine Gemeinschaftsanlage stets nur bestimmte Funktionen erfüllen konnte, die auch nach wie vor erfüllt werden können. Die Ergänzung dieser Funktion durch eine weitere Funktion der Anlage stellt, auch wenn dies bei Neuerrichtung dem ortsüblichen Zustand entsprechen würde, eine echte Verbesserung dar, die nur unter den Voraussetzungen des § 4 MRG durchsetzbar ist. (T6)
Beisatz: Hier: Störungsfreie, funktionsfähige, mit baubehördlichen Bestimmungen nicht im Widerspruch stehende Aufzugsanlage, die Personen lediglich hinauf befördert, nicht aber wieder herunter; Begehren auf Neuherstellung einer dem heutigen Stand entsprechenden Aufzugsanlage. (T7)
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5 Ob 271/08a
Entscheidungstext
OGH
28.04.2009
5 Ob 271/08a
Beisatz: Dazu wurde aber auch ausgesprochen, dass als Voraussetzung für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit, auch im Rahmen dynamischer Erhaltung, ein Mangel im Sinn einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder Brauchbarkeit oder zumindest einer Schadensgeneigtheit feststehen muss. (T8)
Beisatz: Will man überschießende Konsequenzen des dynamischen Erhaltungsbegriffs beim Individualrecht des einzelnen Wohnungseigentümers und der ihm sonst eingeräumten Möglichkeit, den anderen Wohnungseigentümern eine „permanente Modernisierung" der Liegenschaft aufzuzwingen, vermeiden, ist dem Erhaltungsbegriff im Kontext des § 3 Abs 1 MRG und des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 ein restriktives Verständnis zu unterlegen. (T9)
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5 Ob 127/09a
Entscheidungstext
OGH
07.07.2009
5 Ob 127/09a
Auch; Beisatz: Jede Erhaltung im weiten Sinn des § 3 MRG setzt eine Reparaturbedürftigkeit, Schadensgeneigtheit oder Funktionseinschränkung voraus. (T10)
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5 Ob 129/10x
Entscheidungstext
OGH
21.10.2010
5 Ob 129/10x
Vgl; Beisatz: Für die Frage, ob eine vom Vermieter iSd § 3 MRG vorzunehmende Erhaltungsarbeit vorliegt, kommt es nicht grundsätzlich darauf an, dass ein bestehender Mangel unbedingt auf im Lauf der Zeit eingetretene Verschlechterungen zurückzuführen sein muss. Auch eine erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustands kann nach der Rechtsprechung Erhaltungsarbeit sein. (T11)
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5 Ob 199/10s
Entscheidungstext
OGH
02.12.2010
5 Ob 199/10s
Auch; Beis wie T9
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2 Ob 215/10x
Entscheidungstext
OGH
27.02.2012
2 Ob 215/10x
Vgl; Beisatz: § 3 Abs 1 MRG enthält einen „dynamischen Erhaltungsbegriff“. (T12)
Beisatz: Die Erneuerung einer Steigleitung bei unzureichender elektrischer Anschlussleistung ist nicht bloß als nützliche Verbesserung des Hauses (§ 4 MRG), sondern als Erhaltungsarbeit zu qualifizieren. (T13)
Veröff: SZ 2012/20
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5 Ob 24/12h
Entscheidungstext
OGH
20.03.2012
5 Ob 24/12h
Auch; Beis ähnlich wie T11
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5 Ob 144/12f
Entscheidungstext
OGH
17.12.2012
5 Ob 144/12f
-
5 Ob 247/12b
Entscheidungstext
OGH
21.03.2013
5 Ob 247/12b
Auch; Beis wie T4
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5 Ob 136/13f
Entscheidungstext
OGH
27.11.2013
5 Ob 136/13f
Auch; Beisatz: „Fertigstellung“ kann nicht als „Erhaltung“ im § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 qualifiziert werden. (T14)
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5 Ob 60/14f
Entscheidungstext
OGH
20.05.2014
5 Ob 60/14f
Vgl auch; Beisatz: Die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten muss nicht immer damit verbunden sein, dass auch die Schadensursache selbst beseitigt wird. Zu prüfen ist, ob nicht andere technische Möglichkeiten bestehen, die geeignet sind, den Schaden zwar nicht auf Dauer, aber für einen relevanten Zeitraum zu beseitigen. (T15)
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5 Ob 212/13g
Entscheidungstext
OGH
20.05.2014
5 Ob 212/13g
Auch; Veröff: SZ 2014/53
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5 Ob 88/14y
Entscheidungstext
OGH
25.07.2014
5 Ob 88/14y
Vgl auch; Beisatz: Dauer des zur Behebung der gesundheitsgefährdenden Bleikonzentration erforderlichen Wasservorlaufs. (T16)
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5 Ob 143/14m
Entscheidungstext
OGH
18.11.2014
5 Ob 143/14m
Vgl auch; Beis wie T15; Beisatz: Die vertraglich vereinbarte Nutzungsart als Garage erfordert grundsätzlich keine an Wohnräumen gemessene Erhaltungspflicht. Diese hat sich vielmehr am ortsüblichen Standard für Bestandobjekte mit einer vergleichbaren Widmung zu orientieren. (T17)
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5 Ob 107/16w
Entscheidungstext
OGH
25.10.2016
5 Ob 107/16w
Vgl auch
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5 Ob 5/17x
Entscheidungstext
OGH
23.01.2017
5 Ob 5/17x
Auch; Beis wie T5
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5 Ob 153/17m
Entscheidungstext
OGH
29.08.2017
5 Ob 153/17m
nur: Zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten an bestehenden Anlagen gehören damit noch zur Erhaltung, selbst wenn es dadurch zu einer vollständigen Erneuerung kommt oder sogar Veränderungen vorgenommen werden müssen. (T18)
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5 Ob 198/17d
Entscheidungstext
OGH
20.11.2017
5 Ob 198/17d
Beis wie T1
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5 Ob 230/17k
Entscheidungstext
OGH
13.02.2018
5 Ob 230/17k
Auch; Beisatz: Hier: Austausch der Fundamentplatte unabhängig davon, ob sie bei Errichtung dem Stand der Technik entsprach oder nicht. (T19)
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6 Ob 101/18y
Entscheidungstext
OGH
28.06.2018
6 Ob 101/18y
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5 Ob 213/18m
Entscheidungstext
OGH
13.12.2018
5 Ob 213/18m
Auch
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5 Ob 149/19a
Entscheidungstext
OGH
22.10.2019
5 Ob 149/19a
Beis wie T4; Beis wie T11
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5 Ob 103/19m
Entscheidungstext
OGH
27.11.2019
5 Ob 103/19m
Vgl; Beis wie T8; Veröff: SZ 2019/108
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5 Ob 212/20t
Entscheidungstext
OGH
01.03.2021
5 Ob 212/20t
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5 Ob 145/22t
Entscheidungstext
OGH
02.11.2022
5 Ob 145/22t
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5 Ob 51/23w
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
11.01.2024
5 Ob 51/23w