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1 Ob 214/98x
Entscheidungstext
OGH
19.01.1999
1 Ob 214/98x
Veröff: SZ 72/4
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1 Ob 175/02w
Entscheidungstext
OGH
30.09.2002
1 Ob 175/02w
Beisatz: Mit dieser Vorschrift ist ein Spieler, der unter Nachweis seiner Identität in der Spielbank Zutritt findet, somit dagegen geschützt, dass seine wirtschaftlichen und damit auch sozialen und familiären Grundlagen nicht zerstört werden. Eine Verletzung der Norm kann daher - neben erforderlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde - auch einen Schadenersatzanspruch des Spielers zur Folge haben. (T1); Veröff: SZ 2002/125
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1 Ob 52/04k
Entscheidungstext
OGH
18.03.2004
1 Ob 52/04k
Auch; Beisatz: Schutzgesetz zugunsten der Spielbankbesucher. (T2)
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3 Ob 37/04v
Entscheidungstext
OGH
29.06.2004
3 Ob 37/04v
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
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6 Ob 244/04g
Entscheidungstext
OGH
15.12.2004
6 Ob 244/04g
Auch; Beisatz: Zu welchem Zeitpunkt hätte auffallen müssen, dass die Verluste des Spielers existenzbedrohend werden, richtet sich nach den Umständen des zu beurteilenden Einzelfalls, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt. (T3)
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5 Ob 112/04p
Entscheidungstext
OGH
21.12.2004
5 Ob 112/04p
Beis wie T1; Beis wie T2
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6 Ob 79/05v
Entscheidungstext
OGH
14.07.2005
6 Ob 79/05v
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Zu ersetzen ist der durch den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen diese Schutznorm adäquat und kausal herbeigeführte Schaden. (T4)
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2 Ob 136/06y
Entscheidungstext
OGH
29.06.2006
2 Ob 136/06y
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Der Spieler soll vor einem existenzbedrohenden, somit einem seine wirtschaftlichen und damit auch sozialen und familiären Grundlagen zerstörenden Spielverhalten geschützt werden. (T5)
Beisatz: Eine Einschränkung dahin, dass eine derartige Existenzbedrohung bei pathogener Spielsucht (die hier bei der Spielerin festgestellt wurde) nur bei Gefährdung des konkreten Existenzminimums vorliegt und daher Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch ist, ist bei Anwendung des § 25 Abs 3 GSpG in der Fassung von 1989 nicht gerechtfertigt. (T6)
Beisatz: Die Materialien zur Fassung der Novelle 2005 haben für die Auslegung der früheren Rechtslage keine Bedeutung. (T7)
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7 Ob 257/07f
Entscheidungstext
OGH
07.02.2008
7 Ob 257/07f
Beis wie T2; Beis wie T5; Veröff: SZ 2008/21
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2 Ob 252/09m
Entscheidungstext
OGH
25.03.2010
2 Ob 252/09m
Auch; Auch Beis wie T2; Beis wie T5; Beisatz: „Existenzbedrohend“ ist nicht im Sinne der Existenzminimumverordnung oder der Regelungen der Exekutionsordnung zum Existenzminimum, sondern allgemeiner im Sinne einer Störung der wirtschaftlichen, sozialen und familiären Grundlagen zu verstehen. Eine Beschränkung nur auf die Gefährdung des konkreten Existenzminimums wurde in der Entscheidung 2 Ob 136/06y keineswegs zum Ausdruck gebracht. (T8)
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6 Ob 250/11z
Entscheidungstext
OGH
15.03.2012
6 Ob 250/11z
Beis wie T1 nur: Eine Verletzung dieser Norm kann daher ‑ neben erforderlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde ‑ auch einen Schadenersatzanspruch des Spielers zur Folge haben. (T9)
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2 Ob 186/11h
Entscheidungstext
OGH
28.03.2012
2 Ob 186/11h
Auch; Auch Beis wie T9
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6 Ob 61/12g
Entscheidungstext
OGH
19.12.2012
6 Ob 61/12g
Vgl auch; Beisatz: Mit der Neufassung des § 25 Abs 3 GSpG durch das Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (BGBl I 2005/105) wollte der Gesetzgeber nur Spielbanken, also „terrestrische Casinos“, in die Pflicht nehmen. Obwohl er von der Möglichkeit des Spielens im Internet wusste, bezog er diese Art des Glücksspiels nicht in die Schutzbestimmung des § 25 Abs 3 GSpG ein. Eine planwidrige Lücke liegt daher nicht vor, die analoge Anwendung von § 25 Abs 3 GSpG auf elektronische Lotterien scheidet somit aus. (T10)
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6 Ob 118/12i
Entscheidungstext
OGH
20.03.2013
6 Ob 118/12i
Vgl; Beisatz: Hier: Die Bestimmung des § 3 GSpG 1989 verfolgt den Schutz der (Vermögens-)Interessen der einzelnen Spieler jedenfalls dann zumindest mit, wenn die Ausspielung mittels Spielautomaten mangels Erfüllung der kumulativen Voraussetzungen der Z 1 und 2 des § 4 Abs 2 GSpG 1989 in das Glücksspielmonopol eingriffe. (T11)
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5 Ob 243/12i
Entscheidungstext
OGH
16.05.2013
5 Ob 243/12i
Auch
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9 Ob 22/17a
Entscheidungstext
OGH
24.05.2017
9 Ob 22/17a
Auch; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T8
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7 Ob 225/16p
Entscheidungstext
OGH
14.06.2017
7 Ob 225/16p
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T11
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5 Ob 33/23y
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
05.02.2024
5 Ob 33/23y
Beisatz wie T1; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3; Beisatz wie T4; Beisatz wie T5; Beisatz wie T8; Beisatz wie T9