"EKIS-Anfragen" und Erhebungsersuchen an andere Sicherheitsbehörden sind nicht bloß behördeninterne Akte (ohne Deliktseignung nach § 302 Abs 1 StGB), sondern typische Amtsgeschäfte im Rahmen der zur Hoheitsverwaltung gehörenden Tätigkeit der Sicherheitsbehörden."EKIS-Anfragen" und Erhebungsersuchen an andere Sicherheitsbehörden sind nicht bloß behördeninterne Akte (ohne Deliktseignung nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB), sondern typische Amtsgeschäfte im Rahmen der zur Hoheitsverwaltung gehörenden Tätigkeit der Sicherheitsbehörden.