Stehen zwei Betriebsunternehmer als Käufer und Verkäufer, als Besteller und Unternehmer oder sonst als Vertragskontrahenten einander gegenüber, so ist die Haftung des einen Unternehmers bei Verletzung eines Betriebsangehörigen des anderen Unternehmers nicht durch § 333 ASVG ausgeschlossen (im gleichen Sinn Lauterbach, Unfallversicherung, 2.Auflage S 283, zu § 898 RVO).Stehen zwei Betriebsunternehmer als Käufer und Verkäufer, als Besteller und Unternehmer oder sonst als Vertragskontrahenten einander gegenüber, so ist die Haftung des einen Unternehmers bei Verletzung eines Betriebsangehörigen des anderen Unternehmers nicht durch Paragraph 333, ASVG ausgeschlossen (im gleichen Sinn Lauterbach, Unfallversicherung, 2.Auflage S 283, zu Paragraph 898, RVO).