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9 ObS 8/87
Entscheidungstext
OGH
15.07.1987
9 ObS 8/87
Veröff: SSV-NF 1/14
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10 ObS 154/88
Entscheidungstext
OGH
06.09.1988
10 ObS 154/88
Veröff: SSV-NF 2/85
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10 ObS 210/88
Entscheidungstext
OGH
11.10.1988
10 ObS 210/88
Beisatz: Das sind alle jene Tätigkeiten, die unmittelbar der Aufrechterhaltung, Förderung und Abwicklung der selbständigen Existenz dienen. Ob die entfaltete Tätigkeit hiezu dient, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfen sowie weiters, ob sie subjektiv auch in dieser Intention entfaltet wurde. (Hier: Ausbesserung und Wiederherstellung von Büroinventar). (T1)
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10 ObS 360/88
Entscheidungstext
OGH
10.01.1989
10 ObS 360/88
Auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T2)
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10 ObS 9/89
Entscheidungstext
OGH
24.01.1989
10 ObS 9/89
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Kein Versicherungsschutz für Ausbesserungsarbeiten des Terrassengeländers einer vor dem Wohnhaus liegenden Terrasse. (T3)
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10 ObS 89/89
Entscheidungstext
OGH
04.04.1989
10 ObS 89/89
Beis wie T1
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10 ObS 175/89
Entscheidungstext
OGH
23.05.1989
10 ObS 175/89
Auch; Beis wie T2
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10 ObS 70/90
Entscheidungstext
OGH
27.02.1990
10 ObS 70/90
Beis wie T1 nur: Das sind alle jene Tätigkeiten, die unmittelbar der Aufrechterhaltung, Förderung und Abwicklung der selbständigen Existenz dienen. (T4) Veröff: SSV-NF 4/32 = ZVR 1993/44 S 125
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10 ObS 39/91
Entscheidungstext
OGH
12.02.1991
10 ObS 39/91
Beisatz: Hier: Die Vermietung von Privatzimmern ist nicht als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anzusehen. (T5) Veröff: SSV-NF 5/12
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10 ObS 33/92
Entscheidungstext
OGH
25.02.1992
10 ObS 33/92
Veröff: SSV-NF 6/21
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10 ObS 154/94
Entscheidungstext
OGH
27.09.1994
10 ObS 154/94
Beisatz: Unfall bei der Reparatur eines am Zaun befestigten Sichtschutzes an der Zufahrt zu einem Lagerraum. Hält der Geschäftsinhaber einen Zaun oder auch einen Sichtschutz aus betrieblichen Gründen für notwendig, dann ist nicht zu prüfen, ob die spezielle Erwerbstätigkeit nicht auch ohne diesen Zaun oder ohne den Sichtschutz abgewickelt werden könnte. (T6)
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10 ObS 2111/96f
Entscheidungstext
OGH
21.05.1996
10 ObS 2111/96f
Auch
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10 ObS 2095/96b
Entscheidungstext
OGH
21.05.1996
10 ObS 2095/96b
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Selbständiger Optikermeister, der - ohne Eigenwerbung zu betreiben- in Vertretung der Landesinnung für alle Optiker an einem Messestand tätig war. (T7)
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10 ObS 2390/96k
Entscheidungstext
OGH
22.10.1996
10 ObS 2390/96k
Beis wie T1; Beisatz: In diesem Rahmen ist ein selbständiger Erwerbstätiger gegen alle Gefahren geschützt, denen er in dieser Rolle ausgesetzt ist. (T8); Beisatz: Das Ernten von Nüssen durch einen Kaufmann (Eisenhandel und Maschinenhandel) in der Absicht, diese Nüsse seinem Freund und Geschäftspartner zu schenken, um sich dessen Wohlwollen zu erhalten und auch in Zukunft wieder kleinere Reparaturarbeiten in dessen Werkstätte ohne Entgeltleistung vornehmen zu können, stellt eine unternehmensfremde Gefälligkeitsleistung und eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar und steht daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallsversicherung. (T9)
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10 ObS 222/98i
Entscheidungstext
OGH
23.06.1998
10 ObS 222/98i
Vgl auch; Beisatz: Unter Umständen ist die bloße Förderung von Geschäftsinteressen des eigenen Unternehmens (der inländischen Gesellschaft) vom Unfallversicherungsschutz umfaßt (vgl SSV-NF 6/21); eine solche Förderung scheidet aber dann aus, wenn eine Tätigkeit entwickelt wurde, die unmittelbar im Interesse eines anderen (hier: ausländischen) Unternehmens lag, auch wenn dadurch mittelbar allenfalls die Geschäftstätigkeit des inländischen Unternehmens gefördert werden sollte. (T10)
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10 ObS 373/98w
Entscheidungstext
OGH
12.01.1999
10 ObS 373/98w
Vgl auch; Beis wie T1
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10 ObS 96/99m
Entscheidungstext
OGH
04.05.1999
10 ObS 96/99m
Beis wie T1; Beis wie T10 nur: Unter Umständen ist die bloße Förderung von Geschäftsinteressen des eigenen Unternehmens vom Unfallversicherungsschutz umfaßt (vgl SSV-NF 6/21). (T11)
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10 ObS 131/00p
Entscheidungstext
OGH
06.06.2000
10 ObS 131/00p
Beisatz: Kein Arbeitsunfall beim Verlassen eines Lokals, welches der Versicherungsnehmer in der Absicht, einen unverbindlich zugesagten Auftrag zu aquirieren, aufgesucht hat, letzendlich aber dort nur Privatgespräche führte und Alkohol konsumierte. (T12)
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10 ObS 306/00y
Entscheidungstext
OGH
06.03.2001
10 ObS 306/00y
Beis wie T4; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Unfall beim Fensteröffnen, um einen erst herzustellenden zukünftigen Arbeitsraum zu lüften (Versicherungsschutz verneint). (T13)
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10 ObS 11/12h
Entscheidungstext
OGH
14.02.2012
10 ObS 11/12h
Vgl aber; Beisatz: Eine selbständige Tätigkeit, die ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung ausgeübt wird, kann dennoch § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterliegen und demzufolge eine Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a 2. Gedankenstrich ASVG nach sich ziehen ("neuer Selbständiger"). (T14)
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10 ObS 3/12g
Entscheidungstext
OGH
14.02.2012
10 ObS 3/12g
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Kein Unfallversicherungsschutz für Elektroinstallationsarbeiten ohne Gewerbeberechtigung als Gefälligkeitsdienst für die Ehefrau und im eigenen Interesse des selbständigen Elektrohändlers, Radiotechnikers und Fernsehtechnikers. (T15)
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10 ObS 178/12t
Entscheidungstext
OGH
29.01.2013
10 ObS 178/12t
Beis wie T1
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10 ObS 82/17g
Entscheidungstext
OGH
23.01.2018
10 ObS 82/17g