Bei Weitergabe der gemieteten Wohnung an eine eintrittsberechtigte Person muß diese - neben den weiteren Voraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG - auch ein dringendes Wohnbedürfnis haben, um dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG wirksam entgegentreten zu können (SZ 62/200; MietSlg 41332).Bei Weitergabe der gemieteten Wohnung an eine eintrittsberechtigte Person muß diese - neben den weiteren Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz 3, MRG - auch ein dringendes Wohnbedürfnis haben, um dem Kündigungsgrund des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG wirksam entgegentreten zu können (SZ 62/200; MietSlg 41332).