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4 Ob 523/95
Entscheidungstext
OGH
28.03.1995
4 Ob 523/95
Veröff: SZ 68/66
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3 Ob 520/94
Entscheidungstext
OGH
30.08.1995
3 Ob 520/94
Veröff: SZ 68/152
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10 Ob 2029/96x
Entscheidungstext
OGH
07.05.1996
10 Ob 2029/96x
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2 Ob 555/95
Entscheidungstext
OGH
26.05.1997
2 Ob 555/95
Auch; nur: Gemäß § 1 Abs 3 KSchG gehören Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt - in bewusster Abweichung vom Handelsrecht - noch nicht im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu diesem Betrieb. Solche Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers sind auch dann keine Handelsgeschäfte, wenn der Verbraucher mit der Aufnahme des Betriebes des Unternehmens (Minderkaufmann) Kaufmann wird. (T1)
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5 Ob 20/98x
Entscheidungstext
OGH
10.02.1998
5 Ob 20/98x
Vgl auch; Beisatz: Das in § 1 Abs 3 KSchG normierte "Gründungsprivileg" steht nur natürlichen Personen zu. (T2); Veröff: SZ 71/19
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6 Ob 219/97t
Entscheidungstext
OGH
02.04.1998
6 Ob 219/97t
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1 Ob 372/97f
Entscheidungstext
OGH
28.04.1998
1 Ob 372/97f
Auch; nur: Gemäß § 1 Abs 3 KSchG gehören Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt noch nicht im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu diesem Betrieb. (T3)
Veröff: SZ 71/78
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3 Ob 194/98w
Entscheidungstext
OGH
16.09.1998
3 Ob 194/98w
Ähnlich; Beisatz: Auf den Unternehmenserwerb einer natürlichen Person ist § 1 Abs 3 KSchG auch dann anzuwenden, wenn sie durch dieses Geschäft Kaufmann wird (so schon 3 Ob 520/94, (3 Ob 559/95)). (T4)
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9 Ob 64/01d
Entscheidungstext
OGH
23.05.2001
9 Ob 64/01d
Auch; nur T3; Beisatz: Vom Schutzzweck des § 1 Abs 3 KSchG sind auch Fälle umfasst, bei denen ehemalige Unternehmer, welche als solche nicht mehr tätig sind, Gründungsgeschäfte für ein neues Unternehmen, sei es auch in derselben wie der schon ausgeübten Branche, tätigen. (T5)
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1 Ob 161/01k
Entscheidungstext
OGH
07.08.2001
1 Ob 161/01k
Vgl auch; Beisatz: Die Bestimmung des § 351a HGB stellt einen Ausschlussgrund dar, für den stets der "Verkürzende" die Beweislast trägt. (T6)
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2 Ob 184/02a
Entscheidungstext
OGH
08.08.2002
2 Ob 184/02a
Vgl auch; Beis wie T6
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3 Ob 180/02w
Entscheidungstext
OGH
24.04.2003
3 Ob 180/02w
Auch
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5 Ob 223/04m
Entscheidungstext
OGH
07.12.2004
5 Ob 223/04m
Vgl auch; Beis wie T2
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8 Ob 40/06z
Entscheidungstext
OGH
30.03.2006
8 Ob 40/06z
Auch; nur T1; Beisatz: Auch Dauerschuldverhältnisse als Gründungsgeschäft sind als Geschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG zu sehen, sohin sind auch Sachverhalte erfasst, die sich nach dem Vertragsabschluss (Gründungsgeschäft) ereignen, aber von dem Vertrag erfasst werden. (T7)
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5 Ob 228/06z
Entscheidungstext
OGH
14.11.2006
5 Ob 228/06z
Beis wie T2; Veröff: SZ 2006/165
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8 Ob 98/11m
Entscheidungstext
OGH
24.10.2011
8 Ob 98/11m
nur T3; Beis wie T7; Beisatz: Die Ausnahmeregel des § 1 Abs 3 KSchG enthält sowohl eine zeitliche als auch eine inhaltliche Komponente. (T8)
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2 Ob 26/13g
Entscheidungstext
OGH
04.04.2013
2 Ob 26/13g
nur T3; Auch Beis wie T7; Beis wie T8; Beisatz: Nach der inhaltlichen Komponente dienen Gründungsgeschäfte der Schaffung der Voraussetzungen für die Erbringung der betrieblichen Leistung. Sie ermöglichen erst die Ingangsetzung des Unternehmens. (T9)
Beisatz: In zeitlicher Hinsicht können nach Aufnahme des Betriebs keine Gründungsgeschäfte mehr geschlossen werden. (T10)
Beisatz: Aufgenommen ist der Betrieb dann, wenn der Unternehmer beginnt die eigentlichen Unternehmensgeschäfte zu schließen und abzuwickeln. (T11)
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6 Ob 82/19f
Entscheidungstext
OGH
23.05.2019
6 Ob 82/19f
Auch; nur T3; Beis wie T2
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5 Ob 47/19a
Entscheidungstext
OGH
21.05.2019
5 Ob 47/19a
nur T3; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T11
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5 Ob 155/19h
Entscheidungstext
OGH
22.10.2019
5 Ob 155/19h
nur T3; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T11