Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0054896
Geschäftszahl
1Bkd4/94; 1Bkd8/99; 2Bkd4/03; 1Bkd4/08; 20Ds6/19s
Entscheidungsdatum
12.05.2020
Norm
DSt 1990 §1 Abs1 A
DSt 1990 §1 Abs1 D
Rechtssatz
Die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen.
Entscheidungstexte
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1 Bkd 4/94
Entscheidungstext
OGH
21.11.1994
1 Bkd 4/94
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1 Bkd 8/99
Entscheidungstext
OGH
04.10.1999
1 Bkd 8/99
Auch
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2 Bkd 4/03
Entscheidungstext
OGH
26.01.2004
2 Bkd 4/03
nur: Die Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen. (T1)
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1 Bkd 4/08
Entscheidungstext
OGH
08.09.2008
1 Bkd 4/08
Vgl; Beisatz: Die Verletzung einer Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem treuhändigen Halt einer Löschungsquittung verwirklicht die Disziplinarvergehen sowohl der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, als auch der Berufspflichtenverletzung. (T2)
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20 Ds 6/19s
Entscheidungstext
OGH
12.05.2020
20 Ds 6/19s
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054896
Im RIS seit
15.06.1997
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020
Dokumentnummer
JJR_19941121_OGH0002_001BKD00004_9400000_001