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4 Ob 107/93
Entscheidungstext
OGH
28.09.1993
4 Ob 107/93
Veröff: SZ 66/118
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2 Ob 504/96
Entscheidungstext
OGH
25.01.1996
2 Ob 504/96
Beisatz: Die Ausnahmebestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO erstreckt sich nur auf formell begründete Klagszurückweisungen. (T1)
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8 Ob 106/99t
Entscheidungstext
OGH
11.11.1999
8 Ob 106/99t
Beis wie T1
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4 Ob 182/00v
Entscheidungstext
OGH
18.07.2000
4 Ob 182/00v
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Die Bestätigung der Zurückweisung eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. (T2)
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4 Ob 45/01y
Entscheidungstext
OGH
22.03.2001
4 Ob 45/01y
Auch
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4 Ob 291/01z
Entscheidungstext
OGH
29.01.2002
4 Ob 291/01z
Vgl auch
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4 Ob 80/02x
Entscheidungstext
OGH
09.04.2002
4 Ob 80/02x
Vgl aber; Beisatz: Der Rechtsmittelzug kann bei Wiederaufnahmsklagen nicht anders gestaltet sein als bei den Entscheidungen, gegen die sich die Wiederaufnahmsklage richtet. Daraus folgt, dass zwar die Ausnahmebestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz ZPO - entgegen RZ 1993/64 - auch für die Bestätigung der Zurückweisung von Wiederaufnahmsklagen gegen eine Formalentscheidung zulässig sein kann (so jedenfalls, wenn sich die Wiederaufnahmsklage gegen die Zurückweisung einer Klage wendet), dass aber dann, wenn die angestrebte oder bekämpfte Sachentscheidung im Fall ihrer Bestätigung nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden könnte, das Gleiche auch für die dagegen gerichtete Wiederaufnahmsklage gelten muss. (T3); Veröff: SZ 2002/45
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7 Ob 210/01k
Entscheidungstext
OGH
09.09.2002
7 Ob 210/01k
Vgl aber; Beis wie T3; Beisatz: Die Ausnahme von der Unanfechtbarkeit in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO kommt daher nicht zur Anwendung, wenn das Rekursgericht die Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage gegen eine nicht revisible Sachentscheidung bestätigt hat. (T4)
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4 Ob 200/02v
Entscheidungstext
OGH
24.09.2002
4 Ob 200/02v
Beis wie T1; Beisatz: Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist demnach nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zugangs zu Gericht, vorgesehen. (T5); Beisatz: Die Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit (§ 7 Abs 3 EO) ist keine solche Verweigerung des Zugangs zu Gericht, weil im Verfahren über diesen Antrag nicht über den Rechtsschutzanspruch an sich, sondern über den rein verfahrensrechtlichen Umstand des Eintritts der formellen Vollstreckbarkeit abgesprochen wird. (T6)
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6 Ob 183/03k
Entscheidungstext
OGH
11.09.2003
6 Ob 183/03k
Auch; Beis wie T5
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4 Ob 238/03h
Entscheidungstext
OGH
16.12.2003
4 Ob 238/03h
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Ein solcher Fall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht liegt nicht vor, wenn die Entscheidungen der Vorinstanzen die inländische Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bejahen, der Revisionsrekurs ist jedenfalls zulässig. (T7)
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4 Ob 91/07x
Entscheidungstext
OGH
22.05.2007
4 Ob 91/07x
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6
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4 Ob 44/08m
Entscheidungstext
OGH
08.04.2008
4 Ob 44/08m
Auch; Beis wie T1; Beis wie T5
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8 Ob 133/09f
Entscheidungstext
OGH
19.11.2009
8 Ob 133/09f
Vgl; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit, der Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der Bestätigung der Rechtskraft und der Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehls sind einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T8)
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4 Ob 90/11f
Entscheidungstext
OGH
21.06.2011
4 Ob 90/11f
Vgl; Beis ähnlich wie T8; Beisatz: Keine Anfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen über die Erteilung oder Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung. (T9)
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1 Ob 146/13x
Entscheidungstext
OGH
29.08.2013
1 Ob 146/13x
Auch; Beis wie T1
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1 Ob 18/15a
Entscheidungstext
OGH
03.03.2015
1 Ob 18/15a
Auch; Beis wie T1
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6 Ob 111/17t
Entscheidungstext
OGH
07.07.2017
6 Ob 111/17t