Das Begehren der Klage nach § 35 EO lautet: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung (Sicherung) zu ........ Exekution bewilligt wurde, ist erloschen (gehemmt).Das Begehren der Klage nach Paragraph 35, EO lautet: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung (Sicherung) zu ........ Exekution bewilligt wurde, ist erloschen (gehemmt).