1 | | RS0064209 | 10.07.1996 | OGH | RS | Unter "gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen" sind (besondere) Kündigungsbeschränkungen für "geschützte Dienstnehmer (Betriebsräte, Invalide, schwangere Frauen usw)", die für einen teilweisen Abbau in Betracht kommen, zu verstehen.
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2 | | RS0077048 | 22.06.1995 | OGH | RS | Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung hat einen im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehenden offenen Urlaubsanspruch zur Voraussetzung.
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3 | | RS0028690 | 13.02.1997 | OGH | RS | Auch wenn ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung im Fall eines gerechtfertigten Austrittes nach § 25 KO nicht auf § 9 UrlG gestützt werden kann (kein offener Urlaubsanspruch im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses), kann er auf § 29 AngG gestützt werden.
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4 | | RS0028614 | 08.09.1993 | OGH | RS | Der Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder ist bei Bemessung der fiktiven Dienstzeit nach ihrem Austritt zu berücksichtigen.
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5 | | RS0028281 | 12.09.1990 | OGH | RS | Die Frage, ob sich der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsentschädigung anrechnen lassen muß, was er infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, ist im Verfahren vor dem Arbeitsamt von Amts wegen zu ...
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6 | | RS0028576 | 13.02.1997 | OGH | RS | Die Entschädigung für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der fiktiven Kündigungsfrist enstandenen weiteren Urlaubsanspruch ist ein Teil der Kündigungsentschädigung, auf die § 1 Abs 3 Z 3 IESG Anwendung findet.
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7 | | RS0028619 | 17.12.2002 | OGH | RS | Da betagte Forderungen im Konkurs (§ 14 Abs 2 KO) und im Einklang damit auch der Anspruch auf Insolvenz - Ausfallgeld für solche Forderungen als fällig gelten (§ 3 Abs 3 IESG), wird eine den Zeitraum von drei Monaten übersteigende Kündigungsentschädigung (§ 1162 b ABGB; § 29 Abs 2 AngG) im ...
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8 | | RS0064706 | 13.07.1995 | OGH | RS | Soweit die Feststellungswirkung der Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs reicht, ist eine eigene Beurteilung durch das Arbeitsamt nicht zulässig; dieses ist vielmehr verpflichtet, die so entschiedene Frage bzw die insolvenzrechtliche Feststellung des gesicherten Anspruches seiner Entscheidung ...
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9 | | RS0064793 | 08.06.2000 | OGH | RS | Der Gesetzgeber hat in § 7 IESG in Einklang mit der (späteren) allgemeinen Regel des § 60 Abs 2 Satz 1 KO bei der Normierung der Bindung an Urteile keinen Unterschied zwischen Entscheidungen gemacht, deren prozessuale Grundlage die Parteiendisposition ist und solchen, die auf der amtswegigen ...
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10 | | RS0077593 | 22.11.1989 | OGH | RS | Leistungen an Insolvenz-Ausfallgeld sind daher nicht "zuzuerkennen", sondern das beklagte Arbeitsamt ist zur Zahlung zu verurteilen.
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11 | | RS0077599 | 16.08.2001 | OGH | RS | Nach den §§ 66 ASGG, 10 IESG wurde die Parteirolle im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem IESG den Arbeitsämtern zugewiesen.
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12 | | RS0077595 | 22.11.1989 | OGH | RS | Über gegen das Arbeitsamt gerichtete Begehren auf Zahlung von Insolvenzausfallgeld hat ein verurteilender Leistungsbefehl zu ergehen.
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13 | | 9ObS15/88 | 25.01.1989 | OGH | TE | | |