1 | | RS0037331 | 24.10.2018 | OGH | RS | In einem vom Verhandlungsgrundsatz beherrschten Verfahren bestimmen die Parteien den Inhalt und die Auswirkungen ihrer Sachanträge und damit nicht nur, über welche Ansprüche sie ein Urteil des Gerichtes begehren, sondern auch, auf Grund welcher Tatsachen die Entscheidung gefällt werden soll ...
| |
2 | | RS0036712 | 17.03.2004 | OGH | RS | Weist das Berufungsgericht trotz Fehlens eines entsprechenden Vorbringens des Beklagten die Klage wegen Vereitelung der Vertragserfüllung durch die Klägerin ab, begründet dies einen Verstoß gegen den das österreichische Zivilprozeßrecht beherrschende Verhandlungsgrundsatz.
| |
3 | | RS0031551 | 24.10.2018 | OGH | RS | Eine sogenannte Nettolohnvereinbarung ist im allgemeinen zulässig. Sie kommt durch die Übernahme er sonst vom Arbeitnehmer zu tragenden Abgaben durch den Arbeitgeber zustande, so daß der Lohn "brutto für netto" zusteht. Aber auch hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung, damit ...
| |
4 | | RS0028026 | 24.07.2019 | OGH | RS | Arbeitsrechtlich ist zwischen der abgeleiteten (unechten) Nettolohnvereinbarung, bei der zunächst der Bruttobetrag ermittelt wird, und der originären (echten) Nettolohnvereinbarung, bei welcher sich die Parteien überhaupt nicht im klaren darüber sind, welcher Bruttobetrag dem Nettolohn zuzuordnen ...
| |
5 | | RS0030844 | 24.10.2018 | OGH | RS | Wurde eine sogenannte originäre (echte) Nettolohnvereinbarung geschlossen, schuldet der Arbeitgeber das Entgelt als konstante Größe. Dem Arbeitnehmer gebührt in diesem Fall der vereinbarte Nettolohn auch als Urlaubsentgelt.
| |
6 | | 9ObA72/03h | 17.03.2004 | OGH | TE | | |