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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS011937217.05.2018OGHRSWenngleich eine besondere Form der Mitteilung der Arbeitsverhinderung nicht vorgesehen ist, muss doch für den Arbeitgeber ersichtlich sein, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt an seiner Arbeit verhindert ist. (Hier: Die bloße Mitteilung, dass der Arbeitnehmer zum Arzt gehe und im Falle ...
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2RS012220430.03.2011OGHRSEin Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt.
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39ObA51/10f30.03.2011OGHTE11 Arbeitsrechtssachen,
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