Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS007013531.07.2019OGHRSHandelt es sich um Mängel, die die Benützung zwar behindern, die aber doch jederzeit ohne größere Aufwendungen beseitigt werden können, so stehen solche Mängel der Annahme der Brauchbarkeit des Bestandgegenstandes nicht entgegen.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS010322229.08.2006OGHRSWirklich brauchbar sind Installationen nur dann, wenn sie nicht bloß faktisch widmungsgemäß benützt werden können, sondern wenn sie auch den bestehenden Vorschriften entsprechen und daher auch erlaubterweise benützt werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Versorgungsunternehmen ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
35Ob189/00f13.07.2000OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite: