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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTyp (aufsteigend sortiert)KurzinformationHauptdokument
14Ob102/6505.10.1965OGHTEAngehöriger, Entgelt für Mitarbeit naher -, Entgelt für Mitarbeit naher Angehöriger, Mitarbeit naher Angehöriger, Entgelt für -
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2RS002163222.09.2010OGHRSFür Dienste von Verwandten im Haushalt oder Gewerbe kann § 1152 ABGB in der Regel nicht herangezogen werden. Wohl aber kann ein Lohnanspruch nach dieser Gesetzesstelle erhoben werden, wenn ein naher Angehöriger Dienste einzig und allein in der Erwartung eines ihm in Aussicht gestellten Vorteiles ...
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