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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGericht (aufsteigend sortiert)TypKurzinformationHauptdokument
1RS000989121.03.2018OGHRSDer Begriff "Bestandteil" ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt oder auch nur erwähnt, aber in Rechtslehre und Rechtsprechung fest umrissen. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser ...
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2RS000984028.08.1991OGHRSDie Nebensache muß zur fortdauernden Benützung der Hauptsache und nicht bloß für die individuellen Bedürfnisse ihres jeweiligen Inhabers bestimmt sein.
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3RS001142028.08.1991OGHRSMaßgebend dafür, auf welche Zubehörstücke sich das Pfandrecht erstreckt, ist nicht der Zeitpunkt der Verpfändung, sondern jener der Geltendmachung des Pfandrechtes; der Pfandschuldner kann daher nach der Verpfändung die Verbindung der Zubehörstücke mit der Hauptsache lösen, sie verbringen oder ...
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4RS001142128.08.1991OGHRSOb sich das Pfandrecht auch " auf das Hinzugekommene " erstreckt, hängt von der Parteienvereinbarung ab. Selbständige Bestandteile und Zubehör der Pfandsache teilen nicht automatisch deren rechtliches Schicksal; maßgeblich ist der erklärte Parteiwille. Zwar sind bei der Verpfändung vorhandene ...
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5RS000994328.08.1992OGHRSBadezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen offensichtlich nicht nur individuellen Bedürfnissen der Drittverpflichteten, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung; es liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor.
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63Ob79/9128.08.1991OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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