1 | | RS0003177 | 28.06.2007 | OGH | RS | Wurde ein bücherlich Berechtigter vom Versteigerungstermin nicht verständigt, so ist der Zuschlag zu versagen, wenn durch die Erteilung seine Rechte beeinträchtigt werden könnten.
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2 | | RS0122251 | 28.06.2007 | OGH | RS | Auf eine unterbliebene Zustellung kann ein Widerspruch gegen die Zuschlagserteilung (§184 Abs1 Z3 EO) nur bei Verletzung eines Rechtschutzinteresses gegründet werden.
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3 | | 3Ob113/07z | 28.06.2007 | OGH | TE | Kennung XPUBL Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in ZIK 2008/62 S 36 - ZIK 2008,36 XPUBLEND
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4 | | RS0003195 | 28.06.2007 | OGH | RS | Der Rekurs gegen die Erteilung des Zuschlages kann mit der bloßen Verletzung von Formvorschriften nicht begründet werden. Es muß vielmehr auch aufgezeigt werden, daß der Rekurswerber durch den Formverstoß in seinen Rechten beeinträchtigt wurde.
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